Kat. A beschränkt
-18 Jahre Kat. A beschränkt : Motorräder bis Max 35 KW und nicht mehr als 0,2 KW / Kg Leistung
Vorgehensweise:
-Nothilfekurs besuchen (10 Stunden)
-Beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis Kat. A beschrankt anfordern
-Lernen für die Theorieprüfung
-Theorieprüfung: Lernfahrausweis gültig 4 Monate
-Verkehrskundekurs (8 Std.) beim Fahrlehrer besuchen
-Motorrad Grundschulung : 12 praktische Std. mit Motorrad innerhalb 4 Monate
-Wenn Grundkurs besucht ,dann ist der Lerfahrausweis noch weitere 12 Monate gültig
-Fahrstunden beim Fahrlehrer : Prüfungsvorbereitung / Kontrollfahrt
-Führerprüfung beim Strassenverkehrsamt
-Führerausweis Kat. A beschränkt bis 25 KW
Ab 1.12.2005:
Führerausweis nur noch auf Probe (Siehe Zweiphasen-Ausb.)
Anfragen: Tel. 044 401 39 13